Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Schul- und Gebührenordnung

Gebührenordnung ab 01.10.2024

 

Einzelunterricht *

  Monatsgebühr Jahresgebühr Code
30 Minuten 77,- 924,- B
45 Minuten 104,- 1.248,- A
60 Minuten 124,- 1.488,- A60

Duounterricht *

  Monatsgebühr Jahresgebühr Code
45 Minuten 74,- 888,- C

Gruppenunterrichte Frühförderung je 45 Minuten ***

  Monatsgebühr Jahresgebühr Code
MFE 37,- 444,- D

Gitarrenkurs: mind. 3, max. 6 Teilnehmer **

  einmalige Gebühr Code
Kinder von 8 – 10 Jahren (3. – 5. Klasse)
8 UE à 45 Minuten
152,- GK
     

Instrumenten-Karussell: mind. 3, max. 6 Teilnehmer**

  einmalige Gebühr Code
Kinder von 6 - 10 Jahren
(1. - 4. Klasse)
8 UE à 45 Minuten
152,- IK
     

*Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 01.10. eines Jahres um €1,00/Monat/Kurs

** Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 01.10.eines Jahres um € 2,00/Monat/Kurs

*** Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 01.10. eines Jahres um € 0,50/Monat/Kurs

 

Duounterricht

Duounterricht wird nur dann erteilt, wenn sich zwei Schüler gemeinsam anmelden und die Lehrkraft diesen Unterricht im Duo für sinnvoll erachtet. Sollte einer der Duo-Partner den Unterricht kündigen, kann der Unterricht nicht mehr als Duounterricht weiter erteilt werden und die Unterrichtsverträge enden für beide.

Die Musikschule gewährt bei Einzelunterrichten mehrerer Familienmitglieder oder bei Mehrfachbelegungen von Einzelunterrichten eine Ermäßigung in Höhe von € 5,00 pro Zweitfach, oder Familienmitglied. Die Begleichung der Gebühren ist nur durch Abgabe einer Bankeinzugsermächtigung mittels eines SEPA-Lastschrift-Mandates möglich.

Der Unterricht ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und sind während des ganzen Kalenderjahres basierend auf mindestens 36 Unterrichtseinheiten in 12 gleichen und vollen Monatsbeiträgen zu zahlen. Vertragsnehmer und Zahlungspflichtiger müssen identisch sein. Die Gebühren werden am Ersten eines Monats per SEPA-Basis-Lastschrift fällig und vom genannten Konto abgebucht. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird am darauf folgenden Werktag eingezogen. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Mahnung in Verzug geraten, sollten die Gebühren nicht fristgerecht unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei Rückbelastung wird pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben und eingezogen. Bei Mahnverfahren werden pro Mahnschreiben mindestens € 5,00 Mahngebühren erhoben. Erstreckt sich der Zahlungsrückstand über einen Monat, wird die Unterrichtserteilung fristlos eingestellt, wobei die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen bleibt. Die Musikschule Rheingau e.V. behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor.

Es besteht die Möglichkeit durch einen Antrag an den Rheingau-Taunus-Kreis einen jährlichen Zuschuss zu den Gebührenzahlungen zu erhalten. Auch einzelne Städte und Gemeinden im Rheingau gewähren einen Zuschuss auf Antrag. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Mit dem Erscheinen dieser Schul- und Gebührenordnung haben alle vorhergehenden Schul- und Gebührenordnungen ihre Gültigkeit verloren.

Wirksamkeit

Mit der Anmeldung wird unsere Schul- und Gebührenordnung anerkannt.

Der Unterrichtsvertrag wird mit dem auf dem Vertrag genannten Datum des Unterrichtsbeginns rechtswirksam. Der Vertrag gilt für den dort genannten Schüler und das dort genannte Fach. Der Vertrag ist nicht wandel- oder auf eine andere Person übertragbar. Eine Vertragsänderung ist nur zu den genannten Kündigungsfristen möglich. Die Musikschule Rheingau e.V. behält es sich vor, Unterrichtszeit, -ort, und/oder -Code aus organisatorischen Gründen zu ändern, sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen. Sollte es aus berechtigten Gründen (z.B. Corona-Pandemie) nicht möglich sein, seitens der Musikschule Präsenzunterricht zu erteilen, wird dieser in digitaler Form durchgeführt. Bei Nichtannahme des Digitalunterrichts ist die Zahlung der Unterrichtsgebühren dennoch vollumfänglich zu leisten. Auf Wunsch und nach Absprache mit der Lehrkraft und im gegenseitigen Einvernehmen ist generell statt eines Präsenzunterrichts auch ein Unterricht in digitaler Form möglich.

Probestunden / Anmeldung / Unterricht

Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Probestunde zu besuchen. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Voraussetzung für einen regulären Unterricht ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und deren schriftliche Bestätigung.

Der Unterricht ist pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Die Hausordnung des betreffenden Unterrichtsortes wird anerkannt und den Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Der Unterricht findet nicht in Anwesenheit der Eltern oder anderen Dritten statt. Kann ein Schüler oder eine Schülerin die Unterrichtsstunde nicht besuchen, ist dies der betreffenden Lehrkraft mitzuteilen. Ein Nachholen von versäumtem Unterricht ist im Einzelfall nach Absprache mit dem Fachlehrer möglich. Ein Anspruch darauf oder auf Erstattung der Unterrichtsgebühr besteht aber nicht. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt (laut BGB) oder sonstiger zwingender Gründe.

Es kann vorkommen, dass Unterricht ggf. verlegt werden muss. Dieser Unterricht wird innerhalb eines Kalenderquartals nachgeholt. Im Falle der Erkrankung / Schwangerschaft oder sonstigem Ausfall einer Lehrkraft ist die Musikschule Rheingau e. V. berechtigt, eine/n Vertretung / Ersatzkraft zu stellen. Sollte eine Absage des Unterrichts erforderlich sein, werden die Schüler nach Möglichkeit vorab telefonisch oder per Email benachrichtigt. Bei einmaliger Erkrankung des Lehrers innerhalb eines Kalenderhalbjahres besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts.

Kündigung

Kündigungen sind jeweils zum 30. April und zum 31. Oktober eines Jahres möglich und bedürfen der Schriftform.

Eine Ausnahme besteht für Kinder der Musikalischen Frühförderung, die nach den Sommerferien eingeschult werden. Hier ist eine Kündigung zum Monatsende vor Beginn der Schulferien möglich, jedoch frühestens zum 30.06. des entsprechenden Jahres.

Eine weitere Ausnahme besteht für Schüler der Internatsschule Schloss Hansenberg, welche ihr Abitur machen und danach den Hansenberg verlassen. Hier ist eine Kündigung unter Wahrung der Frist zum 31.05., 30.06. oder 31.07. des Jahres, in dem Abitur geschrieben wird, möglich.

In allen vorgenannten Fällen muss ein formloses Kündigungsschreiben (auch per Email möglich) vier Wochen vor dem 30.04. bzw. 31.10. des entsprechenden Jahres im Musikschulbüro vorliegen. Die Kündigung wird mit Bestätigung durch die Musikschule Rheingau e. V. wirksam.

Die Musikschule Rheingau e.V. behält sich eine vorzeitige oder fristlose Kündigung bei
unzureichender Leistungsbereitschaft, unregelmäßigen Unterrichtsbesuchen, Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung und bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr vor.

Ferien- und Feiertagsregelung

Die Ferien- und Feiertagsregelung (inkl. Brückentagregelungen) an den allgemein bildenden Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises ist auch für die Musikschule Rheingau e.V. verbindlich. Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet normaler Unterricht statt. In Ausnahmesituationen (vorzeitige Grundreinigung der Schule u. ä.) kann dieser Unterricht jedoch ausfallen. Sonderregelungen, wie „Hitzefrei“ u. ä. gelten für die Musikschule Rheingau e.V. nicht.

Höhere Gewalt

Unterricht, der aufgrund „höherer Gewalt" ausfallen muss, wird nicht nachgeholt. Hierzu zählen insbesondere Wetterverhältnisse, die einen regulären Straßenverkehr nicht ermöglichen (Eisglätte, Schnee, Sturm und Sturmflut), Anordnungen öffentlicher Ordnungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, die einen Zugang zum Schul- oder Unterrichtsgebäude nicht erlauben oder Anordnungen des Schulträgers oder der Schulleitung bzw. Gebäudeverwaltung, die eine Schließung oder sofortiges Verlassen des Schul- oder Unterrichtsgebäudes vorschreiben, oder aus anderweitigen Gründen den Zugang zum Schulgebäude untersagen.

Sonstiges

Der Schüler / Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden, dass alle Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Unterricht und Veranstaltungen entstehen, von der Musikschule Rheingau e.V. ausschließlich für eigene Publikationszwecke verwendet werden. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam. Von Änderungen persönlicher Daten (Adresse etc.) und Ergänzungen ist die Musikschule Rheingau e.V. umgehend schriftlich zu informieren. Erfüllungsort ist Geisenheim, Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Trägerverein - Werden auch Sie Mitglied und unterstützen uns!

Denn Ihre Unterstützung ist wichtig: Zwar können die Musiklehrer aus den Einnahmen der Gebühren der Schüler bezahlt werden, alle weiteren Aktivitäten aber, bedürfen zusätzlicher Förderung.

Nur einige Beispiele:
  • Musikschulbüro mit Verwaltung
  • Werbung
  • Anschaffung und Wartung von Instrumenten und Zubehör für den Unterricht
  • Besondere, projektbezogene Kurse und Veranstaltungen
  • Konzerte

Weitere Infos erhalten Sie im Musikschulbüro.